Autofahrer und Rennradler im ClinchVerkehrssicherheitsrat warnt vor riskanten Manövern dpa Bonn/Bremen. Das Ortsschild schrumpft im Rückspiegel zu einem gelben Punkt, das Tempolimit ist aufgehoben und die Straße frei: Jetzt dürfen Autofahrer auf die Tube drücken. Dumm nur, wenn nach der nächsten Kurve plötzlich ein Rennradpilot auf der Fahrspur auftaucht. Oder gleich ein ganzer Verband. Dann muss der Gasfuß eilig aufs Bremspedal - und Ärger ist programmiert. „Es wird wild gehupt, gedrängelt, absichtlich mit viel zu wenig Seitenabstand überholt und mit Scheibenwaschwasser herumgespritzt“, erzählt Bruno Liebermann vom Bund Deutscher Radfahrer (BDR). Die Radler wehren sich mit wüsten Beschimpfungen oder schlagen aufs Dach eines vorbeiziehenden Wagens. Ein Wiedersehen vor einer roten Ampel könne dann „auf hässliche Weise eskalieren“, sagt Bettina Cibulski, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Eindringlich warnt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) Autofahrer davor, Rennradpiloten mit riskanten Fahrmanövern „erziehen“ zu wollen. Der pädagogische Effekt sei gleich null, die Unfallgefahr dagegen sehr groß: „Durch wildes Hupen oder Schneiden kann sich ein Radfahrer erschrecken, ins Schwanken geraten und stürzen.“ Daran ändert sich auch dann nichts, wenn Sportradler unberechtigt auf einer Straße in die Pedale treten: „Auch für Rennradfahrer gilt prinzipiell die Radwegebenutzungspflicht“, erklärt Cibulski. Sobald neben der Fahrbahn ein blau-weißes Schild einen Radweg oder einen kombinierten Rad- und Fußweg ausweist, ist die Straße für alle Radfahrer tabu. „Die Benutzungspflicht darf allerdings nur dort angeordnet werden, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend geboten ist“, erläutert ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Außerdem müsse sich ein ausgewiesener Radweg fürs Zweiradfahren eignen, er dürfe zum Beispiel nicht mit Schlaglöchern übersät sein. Beides ist laut Huhn häufig nicht der Fall, viele Radwege seien deshalb unrechtmäßig als solche gekennzeichnet. „Das wiederum erlaubt es Radfahrern nicht, die Schilder zu missachten.“ Die Polizei handle aber oft mit Augenmaß und beanstande trainierende Rennradfahrer auf der Fahrbahn meist nicht. Wie so häufig bei Gesetzen und Verordnungen gibt es noch eine Ausnahme, auf die DVR-Sprecher Rademacher hinweist: In einem geschlossenen Verband mit mehr als 15 Teilnehmern dürfen Radler jederzeit auf die Fahrbahn ausweichen und sogar zu zweit nebeneinander fahren. Das müssen auch Kraftfahrer akzeptieren. Den Rennradathleten legt Rademacher ans Herz, „es im öffentlichen Straßenverkehr mit dem sportlichen Ehrgeiz nicht zu übertreiben und die eigene Sicherheit nicht dem Tempo zu opfern“. Sie sollten bedenken, dass bei einer anstrengenden Tour die Konzentration nachlässt, und ein auffälliges Trikot tragen. Autofahrer sollten beim Vorbeifahren mindestens einen Seitenabstand von anderthalb Metern einhalten. (Quelle Emszeitung 30.04.11) |